Ferienwohnung für bis zu 5 Personen | 60 m² | 25997 Hörnum

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* 2 Schlafzimmer | 1 Wohn-/Schlafzimmer

ab 85,- €/Nacht✓ provisionsfrei, günstig & sicher mieten ✓

Beschreibung

ganz ruhig gelegenes, modernes 3 Zimmer Appartement im Herzen von Hörnum über EG/UG mit ca. 60m², Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Nähe; Im EG befindet sich ein Wohnraum mit 2 Zweisitzer Sofas und einem Sessel sowie ein Tisch, Zugang zur Süd-/Westterrasse mit Terrassenmöbel, kleine Kompaktanlage mit CD-Player, Schrank, Sat-Flat-TV, Esstisch für 4 Personen, kleine offene Küche mit Ceranherd, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kühlschrank mit Gefrierfach; ein separater Schlafraum mit Doppelbett und ausreichend Schrankfläche, Flur mit Garderobe. Über eine Holztreppe gelangt man ins UG. Dort befindet sich weiterer separater Schlafraum mit zwei Einzelbetten, Schrank, Tisch und zwei Stühle; Duschbad/WC. Nichtraucher! Bettwäsche und Handtücher nur auf Bestellung! PKW-Stellplatz vorhanden. Im Haus (Keller) befindet sich ein Waschraum mit Münzwaschmaschine und -trockner. Im Nachbarhaus steht Ihnen ein Schwimmbad und eine Sauna gegen Gebühr zur Verfügung! Kostenloser WLAN-Anschluss vorhanden!

Schlafzimmer 1: 1 Doppelbett, 1 Einzelbett
Schlafzimmer 2: 2 Einzelbetten
Wohn-/Schlafzimmer 1: 1 Schlafsofa

Ausstattung der Ferienunterkunft

Gesamte Ausstattung anzeigen

Lage und Umgebung

Mietinformationen

Endreinigung: einmalig 105, 00 EUR

Vertragsgebühr: einmalig EUR 30, 00

Wäschepakete (Bettwäsche, div. Handtücher): einmalig 25, 00 EUR pro Pers.

Anreise ab 16: 00 Uhr und Abreise bis 10: 00 Uhr

Schlüssel und Gästekarten erhalten Sie in unserem Büro

Anzahlung 1/3 nach Vertragsabschluss

Restzahlung 2/3 14 Tage vor Reisebeginn

Die Kurtaxe beträgt in der Hauptsaison 3, 70 EUR in der Gemeinde Hörnum

Die Kurtaxe beträgt in der Nebensaison 1, 85 EUR in der Gemeinde Hörnum

Stornierungsbedingungen

Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses)sowie gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte.

Wird das Mietobjekt durch irgendein Ereignis zerstört oder derart beschädigt, dass es nicht bewohnbar ist, ist SAV berechtigt, entweder dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten oder den Mietvertrag kündigen.

Ihr Gastgeber

Wir sprechen deutsch

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