Ferienwohnung für bis zu 4 Personen | 35 m² | 25997 Hörnum

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* 1 Schlafzimmer | 1 Wohn-/Schlafzimmer

ab 55,- €/Nacht✓ provisionsfrei, günstig & sicher mieten ✓

Beschreibung

gepflegtes 2 Zimmer DG Appartement im Ortskern von Hörnum mit ca. 35m² für bis zu 4 Personen; Ein Wohn-Schlafraum mit Doppelschlafcouch, zwei Sessel, Tisch, gemütlicher Eckbereich mit Esstisch und vier Stühlen, kleine offene Küchenzeile mit 4 Plattenkochfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank mit Gefrierfach und Mikrowelle sowie ein ganz kleiner Backofen, Fernsehtisch mit Sat-Flat-TV, separater Schlafraum mit einem Doppelbett; Flur mit Kleiderschrank, Duschbad/WC. Das Appartement ist komplett gefliest. Das Rauchen ist nicht gestattet! Die Tierhaltung ist gestattet! Bettwäsche und Handtücher nur auf Bestellung. Zum Appartement gehört der PKW-Stellplatz-Nr. 12.

Schlafzimmer 1: 1 Doppelbett
Wohn-/Schlafzimmer 1: 1 Schlafsofa

Ausstattung der Ferienunterkunft

Gesamte Ausstattung anzeigen

Lage und Umgebung

Mietinformationen

Endreinigung: einmalig 85, 00 EUR

Vertragsgebühr: einmalig EUR 30, 00

Wäschepakete (Bettwäsche, div. Handtücher): einmalig 25, 00 EUR pro Pers.

Anreise ab 16: 00 Uhr und Abreise bis 10: 00 Uhr

Schlüssel und Gästekarten erhalten Sie in unserem Büro

Anzahlung 1/3 nach Vertragsabschluss

Restzahlung 2/3 14 Tage vor Reisebeginn

Die Kurtaxe beträgt in der Hauptsaison 3, 70 EUR in der Gemeinde Hörnum

Die Kurtaxe beträgt in der Nebensaison 1, 85 EUR in der Gemeinde Hörnum

Kosten bei Tierhaltung: 40 EUR + 10 EUR pro Tag und Tier

Stornierungsbedingungen

Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses)sowie gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte.

Wird das Mietobjekt durch irgendein Ereignis zerstört oder derart beschädigt, dass es nicht bewohnbar ist, ist SAV berechtigt, entweder dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten oder den Mietvertrag kündigen.

Ihr Gastgeber

Wir sprechen deutsch

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